Kostenübernahme und Antragsstellung
Deutschland ist eines der wenigen Ländern, in denen Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen.
Aufgrund meiner Mitarbeit auf dem Kassensitz der Praxis Stricker-Bombeck ist es mir möglich unproblematisch direkt mit gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Bitte bringen Sie die Gesundheitskarte direkt zum ersten Gespräch mit. Über das weitere Vorgehen kläre ich Sie dann detailliert auf.
Die private Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Psychotherapie, wenn dies im Leistungskatalog des Vertrags enthalten ist. In den meisten Fällen gestaltet sich die Kostenübernahme unproblematisch. Die Kosten für die Behandlung orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Natürlich können die Kosten für die Psychotherapie auch selbst übernommen werden.
Ablaufplan
Hier finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Abläufe und Schritte während einer psychotherapeutischen Behandlung. Bei möglichen Fragen hierzu kontaktieren Sie mich doch gerne telefonisch oder direkt über das Online-Kontaktformular.
Der Ablauf einer Behandlung im Überblick:
1. Das Erstgespräch
Kennenlernen, Klärung von Fragen, erste Abklärung von Veränderungswünschen, Schwierigkeiten und Symptomen
2. 2-5 Sprechstunden
Klärung der Indikation, Besprechung des weiteren Vorgehens, Überbrückung bis zur Aufnahme einer Therapie
3. 2-5 probatorische Sitzungen
Diagnostik, gegenseitiges Kennenlernen, Überprüfung ob Familie und Therapeut sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können
4. Antrag zur Psychotherapie bei der Krankenkasse
Therapeut verfasst anonymisierten Gutachterbericht, Antrag an die Krankenkasse wird dann gemeinsam mit der Familie gestellt
1. Weg / Langezeittherapie:
5.1. 60 Therapieeinheiten + 15 Bezugspersonenstunden
Therapieeinheiten (50 min) mit Kind, Jugendlichen oder jungem Erwachsenen und / oder Bezugspersonenstunden je nach Bedarf mit Eltern, Geschwistern, Betreuern oder anderen wichtigen Personen
5.2. Antrag auf Verlängerung
5.3. 20 Therapieeinheiten + 5 Bezugspersonenstunden
Abschluss der Therapie, evt. Verlaufstermine
2. Weg / Kurzzeittherapie:
4.1. 12 Therapieeinheiten + 3 Bezugspersonenstunden
4.2. 12 Therapieeinheiten +3 Bezugspersonenstunden
4.3. Antrag auf Umwandlung von Kurz- auf Langzeittherapie
Ablaufplan
1. Das Erstgespräch
Kennenlernen, Klärung von Fragen, erste Abklärung von Veränderungswünschen, Schwierigkeiten und Symptomen
2. 2-5 Sprechstunden
Klärung der Indikation, Besprechung des weiteren Vorgehens, Überbrückung bis zur Aufnahme einer Therapie
3. 2-5 probatorische Sitzungen
Diagnostik, gegenseitiges Kennenlernen, Überprüfung, ob Familie und Therapeut sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können
4. Antrag zur Psychotherapie bei der Krankenkasse
Therapeut verfasst anonymisierten Gutachterbericht, Antrag an die Krankenkasse wird dann gemeinsam mit der Familie gestellt
5.1. Langzeittherapie:
5.1.1. 60 Therapieeinheiten + 15 Bezugspersonenstunden
Therapieeinheiten (50 Minuten) mit Kind, dem / der Jugendlichen oder dem jungen Erwachsenen und / oder Bezugspersonenstunden je nach Bedarf mit Eltern, Geschwistern, Betreuern oder anderen wichtigen Personen