Kostenübernahme und Antragsstellung

Deutschland ist eines der wenigen Ländern, in denen Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen.

Unterschieden wird dabei zwischen Praxen mit Kassensitz und privaten Praxen. Eine Praxis mit Kassensitz kann das Honorar für ihre Therapie direkt von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Meine Praxis ist eine Privatpraxis, jedoch ist es über das sogenannte „Kostenerstattungsverfahren“ möglich, auch mit gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Dies ist im § 13, Absatz 3 des 5. Sozialgesetzbuches geregelt. Dabei muss nachgewiesen werden, dass es nicht möglich war innerhalb zumutbarer Wartezeit – drei Monate – und unter zumutbaren Umständen – Fahrtzeit, Geschlecht oder persönlicher Eindruck von dem / der Behandelnden – einen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassensitz zu finden. Im Erstgespräch kläre ich detailliert über das Vorgehen auf und gebe Unterstützung bei der Antragsstellung.

Die private Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Psychotherapie, wenn dies im Leistungskatalog des Vertrags enthalten ist. In den meisten Fällen gestaltet sich die Kostenübernahme unproblematisch. Die Kosten für die Behandlung orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Natürlich können die Kosten für die Psychotherapie auch selbst übernommen werden.

Weitere Informationen zum Thema Kostenerstattung finden Sie zudem auch in dem BPtK Ratgeber zur Kostenerstattung.

Ablaufplan

Hier finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Abläufe und Schritte während einer psychotherapeutischen Behandlung. Bei möglichen Fragen hierzu kontaktieren Sie mich doch gerne telefonisch oder direkt über das Online-Kontaktformular.

 
Ablaufplan zur Psychotherapie im Bereich der Kostenübernahme - Psychotherapie für Kinder und Jugendliche in Bochum - Dipl. Psych. Susanne Kiessling

 

Der Ablauf einer Behandlung im Überblick:

1. Das Erstgespräch

Kennenlernen, Klärung von Fragen, erste Abklärung von Veränderungswünschen, Schwierigkeiten und Symptomen

2. Antrag zur Kostenerstattung bei der Krankenkasse

Gemeinsam mit dem Therapeuten werden alle Unterlagen zusammengestellt und ein Schreiben an die Krankenkasse angefertigt

3. 2-5 probatorische Sitzungen

Diagnostik, gegenseitiges Kennenlernen, Überprüfung ob Familie und Therapeut sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können

4. Antrag zur Psychotherapie bei der Krankenkasse

Therapeut verfasst anonymisierten Gutachterbericht, Antrag an die Krankenkasse wird dann gemeinsam mit der Familie gestellt

1. Weg / Langezeittherapie:

5.1. 60 Therapieeinheiten + 15 Bezugspersonenstunden

Therapieeinheiten (50 min) mit Kind, Jugendlichen oder jungem Erwachsenen und / oder Bezugspersonenstunden je nach Bedarf mit Eltern, Geschwistern, Betreuern oder anderen wichtigen Personen

5.2. Antrag auf Verlängerung
5.3. 20 Therapieeinheiten + 5 Bezugspersonenstunden
Abschluss der Therapie, evt. Verlaufstermine

 

2. Weg / Kurzzeittherapie:

4.1. 12 Therapieeinheiten + 3 Bezugspersonenstunden
4.2. 12 Therapieeinheiten +3 Bezugspersonenstunden
4.3. Antrag auf Umwandlung von Kurz- auf Langzeittherapie
Ablaufplan
1. Das Erstgespräch

Kennenlernen, Klärung von Fragen, erste Abklärung von Veränderungswünschen, Schwierigkeiten und Symptomen

2. Antrag zur Kostenerstattung bei der Krankenkasse

Gemeinsam mit dem Therapeuten werden alle Unterlagen zusammengestellt und ein Schreiben an die Krankenkasse angefertigt

3. 2-5 probatorische Sitzungen

Diagnostik, gegenseitiges Kennenlernen, Überprüfung, ob Familie und Therapeut sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können

4. Antrag zur Psychotherapie bei der Krankenkasse

Therapeut verfasst anonymisierten Gutachterbericht, Antrag an die Krankenkasse wird dann gemeinsam mit der Familie gestellt

5.1. Langzeittherapie:

5.1.1. 60 Therapieeinheiten + 15 Bezugspersonenstunden

Therapieeinheiten (50 Minuten) mit Kind, dem / der Jugendlichen oder dem jungen Erwachsenen und / oder Bezugspersonenstunden je nach Bedarf mit Eltern, Geschwistern, Betreuern oder anderen wichtigen Personen

5.1.2. Antrag auf Verlängerung
5.1.3. 20 Therapieeinheiten + 5 Bezugspersonenstunden
Abschluss der Therapie, evtl. Verlaufstermine

5.2. Kurzzeittherapie:

5.2.1. 60 Therapieeinheiten + 15 Bezugspersonenstunden
5.2.2. 12 Therapieeinheiten +3 Bezugspersonenstunden
5.2.3. Antrag auf Umwandlung von Kurz- auf Langzeittherapie